Hygienemaßnahmen in Kindergärten und Schulen

Gerade in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten oder Schulen können sich Infektionskrankheiten schnell ausbreiten. Um dem vorzubeugen, verpflichtet das zum 1.1.2001 in Kraft getretene Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Träger dieser Einrichtungen unter anderem zur Meldung, wenn ansteckende Krankheiten bei ihnen auftreten.

Deshalb ist es wichtig für die Einrichtungen:

  • regelmäßig Informationen an die Eltern zu geben, bei welchen häufig auftretenden ansteckenden Krankheiten ihr Kind zu Hause bleiben muss,
  • die Eltern anzuhalten, unverzüglich der Leitung von Kindergarten, Tagesstätte oder Schule mitzuteilen, wenn bei ihren Kindern eine Infektion festgestellt wurde,
  • die Eltern auf den Schutz vor Infektionen durch rechtzeitige und vollständige Impfungen der Kinder hinzuweisen,
  • Kinder zum regelmäßigen und gründlichen Händewaschen anzuhalten
    • vor dem Essen, vor der Essenszubereitung, vor dem Tischdecken,
    • nach jedem Toilettengang,
    • nach dem Kontakt (Streicheln) mit Tieren,
    • nach dem Spielen draußen
    • nach dem Besuch von Erkrankten.
  • Kinder zum richtigen Husten, Niesen und Naseputzen anzuleiten, das heißt
    • beim Husten und Niesen Abstand zu anderen zu halten,
    • nicht auf Lebensmittel zu husten oder zu niesen,
    • in die Armbeuge oder in ein Taschentuch zu niesen und zu husten,
    • Einmaltaschentücher zu benutzen und diese anschließend direkt in den 
    • Müll zu entsorgen.
  • Kindern ein Bewusstsein für Körperhygiene und Sauberkeit zu vermitteln
    • beim Toilettengang,
    • beim Umgang mit anderen Personen,
    • beim Umgang mit Lebensmitteln.