Röteln
Infektion
Röteln wird durch Viren verursacht. Der Erreger ist weltweit verbreitet und wird häufig von Personen weitergegeben, die daran unbemerkt erkranken. Mit der Impfung möchte man vor allem vermeiden, dass sich ungeschützte schwangere Frauen mit Röteln anstecken. Denn dann kann das ungeborene Kind an einer Rötelnembryopathie erkranken. Blindheit, Taubheit, Herzfehler, geistige Behinderungen, Leberentzündung oder sogar eine Totgeburt können die Folge sein. Die Weltgesundheitsorganisation hat sich zum Ziel gesetzt, dass kein Kind an Rötelnembryopathie leiden muss.
Krankheitsbild und Ansteckungsgefahr bei Röteln
Röteln-Viren werden durch eine Tröpfcheninfektion, zum Beispiel durch Husten und Niesen übertragen. Röteln-Infizierte sind bereits eine Woche vor Auftreten des Hautausschlags ansteckend. Zusätzlich treten bei rund der Hälfte der Kinder keine oder nur ganz leichte Krankheitszeichen auf. Einziger Schutz vor Ansteckung ist die zweimalige Impfung gegen Röteln.
Ob jemand bereits an Röteln erkrankt war und deshalb immun ist, kann nur durch eine Laboruntersuchung festgestellt werden. Der Hautausschlag ist leicht zu verwechseln.
Bei erwachsenen Frauen verursachen Röteln relativ häufig Gelenkbeschwerden. In sehr seltenen Fällen können Blutgerinnungsstörungen oder eine Hirnhautentzündung auftreten. Erkrankt eine ungeschützte Schwangere in den ersten acht Wochen der Schwangerschaft, tritt bei 90 Prozent der Ungeborenen eine Rötelnembryopathie mit schweren Folgeschäden auf.
Ist die Krankheit ausgebrochen, können nur die Symptome gelindert werden, eine Behandlung der Erkrankung selbst ist nicht möglich.
Impfung
Die STIKO empfiehlt die erste Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln im Alter von 11-14 Monaten und die 2. MMR-Impfung im 2. Lebensjahr im Alter von 15-23 Monaten durchführen zu lassen. Ist dies nicht geschehen, so sollten die Impfungen so bald wie möglich nachgeholt werden.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Masern-Mumps-Röteln-Impfung allen Frauen im gebärfähigen Alter, die noch gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Röteln geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist. Personal in der Kinderheilkunde, der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung (z.B. Hebammen, Ärzte) sowie in Gemeinschaftseinrichtungen sollten bei unklarem oder unvollständigem Impfstatus noch ein Mal geimpft werden.
Eine versäumte Impfung kann nicht während der Schwangerschaft nachgeholt werden! Zwischen der Impfung und dem Versuch schwanger zu werden, sollen vorsichtshalber drei Monate Abstand liegen. Eine versehentliche Impfung in der Schwangerschaft stellt jedoch nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar.
Mögliche Impfreaktionen und Nebenwirkungen
Die Impfung ist gut verträglich. Häufig kommt es durch die Anregung der körpereigenen Abwehr zu einer Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle, die auch schmerzen kann. In den ersten drei Tagen nach der Impfung können auch häufig Allgemeinsymptome wie beispielsweise eine Temperaturerhöhung, Frösteln, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Solche Impfreaktionen klingen in der Regel nach ein bis drei Tagen wieder ab.
Da es sich um eine Impfung mit lebenden, abgeschwächten Viren handelt, tritt bei etwa zwei von 100 Geimpften ein bis vier Wochen nach der Impfung vorübergehend eine "Impfkrankheit" auf: Fieber verbunden mit einem schwachen masernähnlichem Hautausschlag, die Ohrspeicheldrüse oder die Hoden können anschwellen, die Gelenke können schmerzen.
Nebenwirkungen sind sehr selten. In Einzelfällen wurden allergische Reaktionen beobachtet oder die Zahl der Blutplättchen (verantwortlich für die Blutgerinnung) hat sich vorübergehend verringert. Bei Jugendlichen und Erwachsenen wurden länger anhaltende Gelenkentzündungen beobachtet.
Häufige Fragen und Antworten (FAQs)
Darf mein Kind geimpft werden, obwohl ich schwanger bin und keinen Schutz habe?
Ja. Die Impfviren gehen nicht auf andere Personen über. Außerdem schützt es Sie vor Ansteckung, wenn die Menschen in Ihrer Umgebung geimpft sind.
Kann ich mich als Ungeimpfter auch nach Kontakt zu einem Rötelnpatienten noch impfen lassen?
Ungeimpfte oder nur einmal geimpfte Personen und Personen, bei denen der Immunstatus unklar ist, sollten nach Kontakt mit einem Rötelnkranken möglichst innerhalb von drei Tagen geimpft werden.
Muss ich mich auch impfen lassen, wenn ich schon eine Rötelnerkrankung durchgemacht habe?
Nach einer Rötelninfektion besteht lebenslange Immunität gegen das Rötelnvirus, eine Impfung ist dann nicht nötig. Allerdings wird der Ausschlag anderer Infektionskrankheiten immer wieder mit dem Rötelnausschlag verwechselt, sodass gerade Frauen mit Kinderwunsch im Zweifel einen Bluttest auf Antikörper machen sollten, um sicherzugehen, dass sie auch wirklich gegen Röteln immun sind.
Übertragen sich die Antikörper auf das Kind?
Ja. Die Antikörper der Mutter übertragen sich auf das Kind. Der Schutz gegen Röteln nimmt beim Säugling jedoch in den Monaten nach der Geburt allmählich ab.
Was kann ich tun, wenn ich schwanger bin und keinen Schutz gegen Röteln habe?
Achten Sie darauf, möglichst nur mit geimpften Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu kommen. Notfalls muss der Besuch einer Familienfeier ausfallen. Wenn alle Kinder in Deutschland bis zum zweiten Geburtstag zwei Mal geimpft würden, bräuchten Schwangere keine Angst mehr vor Röteln zu haben.


