Impfempfehlungen für Schwangere

In der Schwangerschaft ist der Schutz des ungeborenen Kindes und der Schwangeren besonders wichtig. Da nicht alle Impfungen während der Schwangerschaft erfolgen können, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) Frauen im gebärfähigen Alter einige Impfungen bereits vor einer möglichen Schwangerschaft.
Die Impfungen gegen Grippe und Keuchhusten sind hingegen besonders in der Schwangerschaft empfohlen. Mit so genannten inaktivierten Impfstoffen wie sie bei den Impfungen gegen Grippe, Tetanus oder Keuchhusten verwendet werden, können Schwangere geimpft werden. Die Impfungen erfolgen bevorzugt ab dem zweiten Drittel der Schwangerschaft.

Bei Kinderwunsch ist es wichtig, rechtzeitig vor einer Schwangerschaft den Impfschutz zu prüfen und gegebenenfalls gegen Windpocken, Masern und vor allem Röteln zu impfen. Denn diese Impfungen erfolgen mit so genannten Lebendimpfstoffen, die in der Schwangerschaft nicht geimpft werden dürfen. Nach einer Impfung mit einem Lebendimpfstoff wird zudem sicherheitshalber dazu geraten, erst nach einem Monat schwanger zu werden. Wird eine Frau jedoch direkt nach der Impfung schwanger oder wird sie während einer noch nicht bekannten Schwangerschaft geimpft, so hatte dies in den bisher beobachteten Fällen keinen schädlichen Einfluss auf das Kind.

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt bereits bei bestehendem Kinderwunsch und auch in der Frühschwangerschaft über Ihren Impfschutz.