Wissen Sie, wo Ihr Impfausweis liegt? Die meisten Erwachsenen müssten darüber länger nachdenken. Aber auch Erwachsenen wird empfohlen, den eigenen Impfschutz regelmäßig prüfen zu lassen, spätestens alle 10 Jahre.
Zudem machen es neue Lebensumstände ebenfalls sinnvoll, sich selbst oder andere durch Impfungen zu schützen (z. B. Kinderwunsch, chronische Krankheit oder neuer Arbeitsplatz).
Das Masernschutzgesetz gilt seit 1. März 2020 auch für Beschäftigte von Gemeinschaftseinrichtungen sowie medizinisches Personal. Erzieher und Erzieherinnen, Lehrende, Tagespflegepersonen, Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, wie Krankenhäuser und Arztpraxen, oder Beschäftigte in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften müssen danach zweimal gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sein, sofern sie nach 1970 geboren sind.
Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz unter: www.masernschutz.de
Die nachfolgenden Seiten informieren Sie, welche Routine-Impfungen die Ständige Impfkommission (STIKO) für Erwachsene empfiehlt.