Das Impfsystem in Deutschland

Das Impfsystem in Deutschland ist klar geregelt. Dazu gehören:

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Hier sind die Grundlagen für Impfungen geregelt. Das Gesetz hat zum Ziel, die Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten zu schützen. 

Das Masernschutzgesetz

Das seit 1. März 2020 geltende Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention sieht unter anderem vor, dass alle Kinder ab einem Alter von einem Jahr, die Gemeinschaftseinrichtungen wie eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort, bestimmte Formen der Kindertagespflege oder die Schule besuchen, einen ausreichenden Schutz vor Masern nachweisen müssen. Dies gilt auch für Kinder, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden, sowie alle nach 1970 Geborenen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Geflüchtete untergebracht sind. Darüber hinaus müssen Beschäftigte von Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen, die nach 1970 geboren sind, gegen Masern geschützt sein.

Mehr Informationen unter: www.masernschutz.de

Die Ständige Impfkommission (STIKO)

Die Ständige Impfkommission ist ein Gremium aus Experten und Expertinnen, die Empfehlungen für Impfungen und Impftermine erarbeiten und herausgeben. Ärzte und Ärztinnen richten sich in der Regel nach den aktuellen Empfehlungen der STIKO, die in Deutschland medizinischer Standard sind. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der STIKO werden gemeinsam vom Bundesgesundheitsministerium und den obersten Landesgesundheitsbehörden berufen. 

Das Robert Koch-Institut (RKI)

Das RKI hat die Aufgabe, medizinische Maßnahmen zu entwickeln, um die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Dazu gehören auch statistische Untersuchungen über die Ausbreitung von Infektionskrankheiten, die Erforschung der Ursachen, Diagnosen und die Vorbeugung. Die Aufgaben des RKI sind in § 4 des Infektionsschutzgesetzes festgeschrieben. Die Ständige Impfkommission hat am RKI ihren Sitz. 

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

Das Paul-Ehrlich-Institut ist das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Die staatliche Zulassung und Überwachung von Impfstoffen sowie die Erfassung von Impfkomplikationen liegen beim Paul-Ehrlich-Institut.

Impfärzte

Fast alle Impfungen in Deutschland werden von niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen durchgeführt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst, das heißt die Gesundheitsämter und Betriebsärzte und -ärztinnen führen ebenfalls Impfungen durch. Nach dem Masernschutzgesetz dürfen alle Ärztinnen und Ärzte (ausgenommen Zahnärztinnen und Zahnärzte) Schutzimpfungen durchführen.

Impfärzte und Impfärztinnen müssen ihre Patienten umfassend aufklären. Dazu gehören Punkte wie der Nutzen der Impfung, Informationen über die Erkrankung, mögliche Nebenwirkungen der Impfung und Hinweise zu weiteren Impfterminen. 

Anerkennung von Impfschäden durch die Versorgungsämter

Die Begutachtung und Anerkennung von Impfschäden gilt ausschließlich für öffentlich empfohlene Impfungen (§ 60 IfSG) und ist Aufgabe der Versorgungsämter der Länder.

Kosten für Impfungen

Die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Grundlage ist hier die Schutzimpfungsrichtlinie.

Reiseimpfungen werden von einigen Krankenkassen auf freiwilliger Basis erstattet.

Impfungen für Menschen mit einem erhöhten beruflichen Infektionsrisiko werden vom Arbeitgeber übernommen (§ 3, Abs. 3, Arbeitsschutzgesetz).