Impfempfehlungen für Kinder (0-12 Jahre)

Infektionskrankheiten, wie zum Beispiel Masern, Keuchhusten oder Mumps, sind alles andere als harmloser „Kinderkram“. Sie sind hochansteckend, können sich sehr schnell ausbreiten und schwere Folgen haben. Um eine weite Ausbreitung in der Bevölkerung zu verhindern, ist es wichtig, dass möglichst viele geimpft sind. Auch wenn viele schwere Infektionskrankheiten bei uns selten geworden sind, stellen die Erreger immer noch eine ernsthafte Bedrohung dar. Impfen ist hier der beste Schutz. 
Der bestmögliche Zeitpunkt für den Aufbau des Impfschutzes (Grundimmunisierung) ist im frühen Kindesalter. Da einige Erkrankungen bei Säuglingen und Kleinkindern deutlich schwerer verlaufen als bei älteren Kindern, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die ersten Impfungen bereits einige Wochen nach der Geburt des Kindes. 

Empfohlene Impfungen für Kinder im Überblick 

Damit Sie sich als Eltern umfassend informieren können, haben wir auf den folgenden Seiten für Sie das Wichtigste über den Nutzen und mögliche Nebenwirkungen für die wichtigen, von der STIKO empfohlenen Impfungen im Kindesalter zusammengefasst. Die STIKO empfiehlt im Kindesalter Impfungen zum Schutz vor folgenden vermeidbaren Infektionskrankheiten:

Einige Impfstoffe müssen in Teilimpfungen verabreicht werden, damit ein zuverlässiger Impfschutz gewährleistet werden kann. Einen Gesamtüberblick, welche Impfungen in welchem Alter bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Kindern empfohlen sind, gibt der Impfkalender der STIKO. 

Für einige Impfungen stehen Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, so dass mit einem Impfstoff ein Impfschutz gegen mehrere Infektionskrankheiten aufgebaut werden kann. Hierzu zählen der von der STIKO empfohlene 6-fach-Impfstoff gegen Diphtherie, Tetanus, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Keuchhusten (Pertussis) und Hepatitis B sowie die Kombinationsimpfstoffe gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR) und ggf. Windpocken (MMRV).  

Übrigens: Empfohlene Impfungen für Kinder werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Masernschutzgesetz

Nach dem Masernschutzgesetz müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung wie den Kindergarten oder die Schule die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben.

Weitere Informationen rund um das Masernschutzgesetz finden Sie auf der Internetseite: www.masernschutz.de

Masern-Mumps-Röteln-Impfcheck: Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihren persönlichen Impfschutz überprüfen.