BZgA ruft zum Impfcheck gegen Masern auf

Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis Mitte 40 sollten ihren Masern-Impfschutz überprüfen und fehlende Impfungen möglichst schnell nachholen.

Aufgrund des aktuellen Masernausbruchs in Berlin und weiteren Masernfällen in anderen Regionen von Deutschland erinnert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung an den  Impfcheck. Kinder, Jugendliche und alle nach 1970 geborenen Erwachsenen sollten ihren Impfschutz gegen Masern überprüfen und fehlende Impfungen möglichst schnell nachholen. Um Kinder frühzeitig vor den hoch ansteckenden Masern zu schützen, werden ihnen zwei Impfungen zwischen dem vollendeten 11. und 23. Lebensmonat empfohlen. Die Impfung ist bereits ab dem Alter von 9. Monaten möglich - beispielsweise wenn das Kind eine Kita besucht.  Geimpft wird mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung).  Auch Jugendliche und  alle Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden, sollten ihren Impfschutz gegen die hoch ansteckenden Masern prüfen lassen. Menschen, die älter sind, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern in der Kindheit durchgemacht und sind vor einer neuen Ansteckung geschützt. Wenn mehr als 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geschützt sind, kann eine Verbreitung der Masern verhindert werden.  Erst dann besteht eine so genannte Herdenimmunität, die auch denjenigen Schutz bietet, die nicht geimpft werden können, wie beispielsweise Säuglinge oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem.  Weitere Informationen unter: