Webanalyse / Datenerfassung

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Impfempfehlungen für Jugendliche (12-17 Jahre)

Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren haben zum Glück selten sehr schwere Erkrankungen und müssen nicht oft zu ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt. Deshalb werden allerdings schnell Impfungen vergessen. Gleichzeitig kommen viele Jugendliche durch Klassenfahrten, Schüleraustausch oder Urlaubsreisen in Länder, in denen einige Infektionskrankheiten noch häufig auftreten. Auch deshalb ist es wichtig, dass sie in diesem Alter einen kompletten Impfschutz haben.  

Einige Impfungen gegen schwere und ansteckende Infektionserkrankungen – wie die Impfungen gegen Kinderlähmung (Polio), Keuchhusten (Pertussis) und Tetanus – müssen bei Jugendlichen aufgefrischt werden, damit der Schutz sicher bestehen bleibt. Mädchen und Jungen wird im Alter von 9 bis 14 Jahren der Aufbau des Impfschutzes gegen Humane Papillomviren (HPV) empfohlen. Verpasste Impfungen sollten möglichst schnell bis spätestens zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.

Empfohlene Impfungen für Jugendliche im Überblick 

Auf den folgenden Seiten ist das Wichtigste über den Nutzen und mögliche Nebenwirkungen für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen im Jugendalter zusammengefasst. Die STIKO empfiehlt je nach Alter Auffrisch- oder Nachhol-Impfungen zum Schutz vor folgenden Infektionserregern bzw. Krankheiten:

Einen Gesamtüberblick, welche Nachholimpfungen (bei unvollständigem Impfschutz) und Auffrischimpfungen in welchem Alter bei Jugendlichen empfohlen sind, gibt der Impfkalender der STIKO. 

Auch für Jugendliche stehen Kombinationsimpfstoffe  zur Verfügung, die ihnen mehrere einzelne Impftermine einsparen und den Gang zum Arzt oder zur Ärztin erleichtern.  

Die Kosten für alle von der STIKO für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren empfohlenen Impfungen übernimmt in der Regel die Krankenkasse.

Masernschutzgesetz

Da immer wieder Krankheitsausbrüche bei Ungeimpften auftraten und zunehmend Jugendliche und junge Erwachsene betroffen waren, müssen nach dem Masernschutzgesetz (seit 1. März 2020) unter anderem alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder tätig sind, zwei Impfungen gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachweisen.

Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz unter: www.masernschutz.de

Masern-Mumps-Röteln-Impfcheck: Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihren persönlichen Impfschutz überprüfen.