Impfung gegen Gürtelrose empfohlen

Schutz vor Herpes zoster für ältere Erwachsene

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Mitte Dezember 2018 die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) allen Personen ab einem Alter von 60 Jahren. Menschen ab 50 Jahre, die ein erhöhtes Risiko aufgrund eines geschwächten Immunsystems haben oder die unter einer Grunderkrankung, wie z. B. Diabetes, Rheuma (rheumatoide Arthritis) oder Asthma, leiden, wird die Impfung ebenfalls empfohlen.

Gürtelrose wird wie Windpocken durch das Varicella-zoster-Virus verursacht. Nach einer Windpockenerkrankung nisten sich die Viren in den Nervenzellen ein. Wird das Immunsystem schwächer, beispielsweise im Alter, können die Viren nach Jahren wieder aktiv werden und eine Gürtelrose verursachen. Die Gürtelrose ist gekennzeichnet durch örtlich begrenzte Schmerzen und bläschenförmigen Ausschlag. Sie zeigt sich in der Regel bandförmig, meist am Rumpf, aber gelegentlich auch an Hals oder Kopf. Normalerweise ist nur eine Körperhälfte betroffen. In Einzelfällen bleiben die Schmerzen auch nach Abklingen des Ausschlags noch für Monate oder sogar Jahre bestehen (postherpetische Neuralgie).

Die Flüssigkeit in den Bläschen des Ausschlags ist infektiös und kann bei ungeschützten Personen Windpocken – nicht jedoch Gürtelrose – hervorrufen.

Die STIKO empfiehlt für die Impfung einen neuen, so genannten Totimpfstoff gegen Gürtelrose. Denn dieser Impfstoff ist wirksamer und bietet einen länger anhaltenden Schutz als der Lebendimpfstoff mit abgeschwächten Viren. Zudem können Personen, die aufgrund eines geschwächten Immunsystemsein erhöhtes Risiko für Gürtelrose haben, nicht mit dem Lebendimpfstoff geimpft werden.

Aktuell ist diese Impfung noch keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen, d. h. die Krankenkassen müssen die Kosten der Impfung im Moment noch nicht übernehmen. Der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wird in den nächsten Monaten über die Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie entscheiden. Bis dahin sollte vor der Impfung bei der Krankenversicherung nachgefragt werden, ob die Kosten für die Impfung übernommen werden.

Weitere Informationen gibt es bei der BZgA unter:

www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-erwachsene/guertelrose-herpes-zoster/

Informationen des Robert Koch-Instituts:

www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Herpes_zoster/FAQ-Liste.html