Masernschutzgesetz – Antworten auf die häufigsten Fragen

Informationen zum Gesetz auf der Seite www.masernschutz.de

Am 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor Masern. Denn es sind noch nicht ausreichend Menschen geimpft, um die Ausbreitung der Masern zu verhindern. In Deutschland erkranken jährlich noch mehrere Hundert bis wenige Tausend Menschen an Masern. Die Elimination der Masern ist möglich, wenn 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geschützt sind.

Durch das Gesetz soll der Impfschutz dort erhöht werden, wo eine Masernübertragung sehr schnell stattfinden kann, wenn nicht genügend Personen gegen Masern immun sind. Es soll dort vor allem die Personen schützen, die nicht selbst gegen Masern geimpft werden können, z. B. weil sie noch zu jung sind für die Impfung (Kinder < 9 Monate), schwanger sind oder ein sehr schwaches Immunsystem haben. Sie sind darauf angewiesen, dass sich andere solidarisch verhalten und sich impfen lassen.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass alle Kinder ab einem Alter von einem Jahr, die eine Gemeinschaftseinrichtung wie eine Kindertagesstätte oder einen Hort, bestimmte Formen der Kindertagespflege oder die Schule besuchen, einen ausreichenden Schutz vor Masern nachweisen müssen. Dies gilt auch für Kinder, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden, sowie alle nach 1970 Geborenen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Geflüchtete untergebracht sind. Darüber hinaus müssen Beschäftigte von Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen, die nach 1970 geboren sind, gegen Masern geschützt sein.

Um umfassend zum Masernschutzgesetz zu informieren, haben das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das Robert Koch-Institut (RKI) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine gemeinsame Internetseite entwickelt.

Die Internetseite www.masernschutz.de gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuen Masernschutzgesetz und bietet Merkblätter für Eltern, Beschäftigte und Gemeinschaftseinrichtungen. Es finden sich dort Informationen, worum es beim Masernschutzgesetz geht, für wen es gilt, wie der Schutz vor Masern nachzuweisen ist und was passiert, wenn kein Nachweis vorgelegt wird.

Weitere Informationen auf www.masernschutz.de