Mehr schützt mehr

STIKO empfiehlt jetzt den Vierfach-Grippeimpfstoff für jährliche Impfungen

Seit Januar 2018 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) einen Vierfach-Impfstoff für die Impfung gegen saisonale Influenza. Dieser enthält gegenüber dem bisher empfohlenen Dreifach-Impfstoff eine zusätzliche Komponente gegen ein weiteres Influenza-B-Virus. Dadurch können voraussichtlich mehr Grippeerkrankungen verhindert werden.

Während einer Grippesaison zirkulieren üblicherweise mehrere verschiedene Grippevirus-Varianten. Aufgrund von ständigen Veränderungen der Grippeviren wird die Zusammensetzung der Impfstoffe jedes Jahr neu festgelegt. Dabei werden diejenigen Virusvarianten berücksichtigt, die für die kommende Saison erwartet werden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt aufgrund der Häufigkeit des Auftretens der Erreger, dass Grippeimpfstoffe zwei bestimmte A-Varianten und eine oder zwei B-Varianten enthalten sollen. Eine genaue Vorhersage darüber, welche Grippevirus-Varianten in welchem Verhältnis zueinander auftreten, ist jedoch nicht möglich. Tritt diejenige B-Variante dominant auf, die zwar im Vierfach-Impfstoff – nicht aber im Dreifach-Impfstoff – enthalten ist, bietet der Vierfach-Impfstoff gegenüber dem entsprechenden B-Virus einen breiteren Schutz. Dies ist jedoch nicht in jeder Saison der Fall.

Verschiedene Modellrechnungen für Deutschland gehen durchschnittlich von 53.500 bis 388.000 weniger Arztbesuchen pro Jahr aus, wenn der Vierfach-Impfstoff statt des Dreifach-Impfstoffes verwendet würde. Pro Grippe-Saison könnten demnach im Schnitt 5.690 Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Diese Rechnungen beziehen sich auf die derzeit recht geringe Impfrate gegen Grippe. Ließen sich mehr Menschen impfen, für die eine Impfempfehlung gegen Grippe gilt, würde dies ebenfalls eine deutliche Wirkung zeigen.

Für Personen, die in der laufenden Grippesaison bereits mit einem Dreifach-Impfstoff geimpft wurden, wird eine Nachimpfung mit Vierfach-Impfstoff nicht generell empfohlen. Nur bei Hochrisikopatienten sollte individuell über eine Nachimpfung mit dem Vierfach-Impfstoff entschieden werden. Die Entscheidung zur Kostenübernahme für die Vierfach-Impfung liegt bei den Krankenkassen.

Weitere Informationen zur Grippeimpfung: