Neue Kinder-Richtlinie

BZgA informiert über die Neufassung der Früherkennungsuntersuchungen

Seit dem 1. September 2016 ist die neue Kinder-Richtlinie in Kraft. Sie regelt unter anderem die Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter, auch als U1- bis U9-Untersuchungen bekannt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert auf www.kindergesundheit-info.de die Eltern von Neugeborenen, Kleinkindern und Vorschulkindern über alle wichtigen Neuerungen.

Für Eltern sind insbesondere folgende Neuerungen zu nennen:

  • Im gelben Kinderuntersuchungsheft werden die Themen jeder U-Untersuchung für die Eltern kurz beschrieben.
  • Die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse wurde aktualisiert: Das Kinderuntersuchungsheft ist entsprechend umfangreicher und teilweise anders aufgebaut als bisher.
  • Der Besuch einer U-Untersuchung wird in einer eigenen herausnehmbaren Teilnahmekarte schriftlich bestätigt, die die Eltern später bei Bedarf z. B. der Kita vorlegen können.
  • Im Rahmen der U-Untersuchungen werden Eltern zu festgelegten Gesundheitsthemen ärztlich beraten, beispielsweise ist ab der U3 eine Beratung der Eltern zu den empfohlenen Impfungen im Kindesalter vorgesehen.
  • Auch mögliche Belastungen und Sorgen der Eltern z. B. beim Umgang mit ihrem Kind können bei den U-Untersuchungen angesprochen werden.
  • Eltern erhalten bei den ersten U-Untersuchungen Informationen über regionale Unterstützungsangebote (wie z. B. Eltern-Kind-Hilfen, Frühe Hilfen).
  • Für jedes Neugeborene wird zukünftig eine zusätzliche Untersuchung auf Mukoviszidose (eine Lungenerkrankung) angeboten.
  • Der Mund- und Zahngesundheit wird noch größere Aufmerksamkeit als bisher geschenkt.

In den „Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres“, kurz Kinder-Richtlinie, hat das zuständige Gremium, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die Früherkennungsmaßnahmen neu strukturiert und die Untersuchungsinhalte konkretisiert und standardisiert.
Die Früherkennungsuntersuchungen bieten die Chance, dass mögliche Gesundheitsstörungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung frühzeitig erkannt und behandelt werden können und das Kind - wenn erforderlich - gezielt unterstützt und gefördert werden kann.
Auf www.kindergesundheit-info.de bietet die Bundeszentrale hilfreiche Informationen zu den Früherkennungsuntersuchungen, gibt praktische Hinweise zum neuen gelben Kinderuntersuchungsheft und informiert über die jeweiligen Themen der U-Untersuchungen.

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