Vollständiger Impfschutz für den Kindergarten

Bei fehlendem Impfschutz können sich Infektionskrankheiten gerade in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas schnell ausbreiten.

Für Kinder beginnt mit dem ersten Tag im Kindergarten ein neuer, aufregender Lebensabschnitt – in einem neuen Umfeld, mit engem Kontakt zu Gleichaltrigen, mitunter zu schniefenden und hustenden Spielkameraden. Da dies mit einer höheren Ansteckungsgefahr für Infektionskrankheiten einhergeht, ist es gerade jetzt wichtig, dass Eltern den Impfschutz ihrer Kinder überprüfen lassen. Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut sollten alle Kinder möglichst früh einen vollständigen Impfschutz gegen einige Infektionskrankheiten haben, die schwer verlaufen können. Dies gilt besonders für frühgeborene Kinder oder Kinder mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung. Der aktuelle Impfkalender gibt eine Übersicht aller empfohlenen Impfungen. Einige Infektionskrankheiten sind für Säuglinge und Kleinkinder besonders gefährlich. Damit Erreger keine Chance haben, eine Krankheit auszulösen, ist es wichtig, mit dem Aufbau des Impfschutzes (Grundimmunisierung) frühzeitig, unmittelbar nach Ende des zweiten Lebensmonats, entsprechend den STIKO-Empfehlungen und ohne Verzögerung zu beginnen sowie diesen zeitgerecht (spätestens zum Ende des zweiten Lebensjahres) abzuschließen. Zur Impfung sollten sich Eltern an ihre Kinder- und Jugendärztin bzw. ihren Kinder- und Jugendarzt wenden.

Einige Impfungen können gleichzeitig mit Früherkennungsuntersuchungen (U4, U6, U7) durchgeführt werden. Nur so können Eltern sicher sein, dass ihr Kind –  gerade in der besonders empfindlichen Kleinkindphase – ausreichend geschützt ist.

Masern-Schutz schon ab 9 Monaten möglich

Mit bereits fast 2.400 Erkrankungen bis zum August dieses Jahres breiten sich besonders die Masern in Deutschland wieder deutlich aus. So kommt es wiederholt zu Krankheitsausbrüchen, gerade in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen. Kinder können durch eine zweimalige Impfung wirksam gegen Masern geschützt werden. Üblicherweise wird in Kombination zusammen mit Mumps, Röteln und ggf. Windpocken geimpft: Die erste Teilimpfung sollte zwischen vollendetem 11. und 14. Lebensmonat gegeben werden. Die zweite Impfung sollte frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung stattfinden, spätestens bis zum Ende des zweiten Lebensjahres, mit 23 Monaten. Die 2. Impfung ist dabei keine so genannte Auffrischimpfung, sondern wichtig für einen sicheren und vollständigen Impfschutz. Die erste Masern-Teilimpfung kann auch bereits bei neun Monate alten Kindern erfolgen, wenn diese schon in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, oder auch im Falle einer akuten Ansteckungsgefahr. Verpasste oder verschobene Impfungen sollten so bald wie möglich nachgeholt werden. WICHTIG: Bei Ausbrüchen dürfen ungeimpfte Kinder vom Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz (IfG) vom Besuch der Kita (oder Schule) ausgeschlossen werden. Die von der STIKO empfohlenen Kinder-Impfungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Impfcheck lohnt sich auch für Eltern!

Da heutzutage etwa die Hälfte der gemeldeten Masern-Fälle Jugendliche und junge Erwachsene betreffen, sollten auch Eltern ihren Impfschutz gegen Masern überprüfen und mögliche Impflücken schließen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt allen nach 1970 geborenen Erwachsenen ohne oder mit nur einer Impfung in der Kindheit bzw. bei unklarem Impfschutz eine Impfung gegen Masern. Ein einfacher Impfcheck steht auf www.impfen-info.de/impfcheck bereit. Geimpfte schützen nicht nur sich selbst und ihre Kinder, sondern auch andere, die noch nicht geimpft sind oder nicht geimpft werden können.

Weitere Informationen: